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Es
begann am frühen Freitagabend des 2. Juli. 2010. Aus dem erotischen
Nichts im Forum einer Community für geprüfte Paare taucht
ein Link zu einem pdf-File auf einer Dortmunder Internetseite auf -
zusammen mit offenbar gestammelten Satzfetzen. Es dauerte nicht lange
und das Gerede kam in Gange. Bereits am nächsten Vormittag hatte
es das Forum der Swingerfreunde erreicht und bis zum Abend waren auch
schon die manuellen Buschtrommeln aktiv, d.h. es wurde als Gerücht
persönlich weitergereicht, der Club St. Tropez sei in Insolvenz.
Was
war passiert? Nun, das ist ganz einfach:
Der Titel des Forumsbeitrags auf der Plattform augenweide.com lautete:
"Club St. Tropez GbR im Insolvenzen-Versteigerungskalender".
Da stellt sich einem doch glatt die Frage, kann man Insolvenzen ersteigern?
Nein, kann man natürlich nicht. Aber der des Lesens Fähige
würde die Überschrift des pdf-files: "Vorläufige
Insolvenz-Verfahren" sehen.
Das
vermochten die beitragschreibenden Swinger aus der Paare-Community wohl
nicht.
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Die Schreiber
auf der Swingerfreunde Community vermochten dies vermutlich auch nicht,
denn dort ist im Forum die Rede von einer "seriösen, offiziellen
Web-Site". Versteigerungskalender.de ist allerdings nicht die offizielle,
amtliche Bekanntmachungsseite für Insolvenzen. Das Münchner
Pärchen schreibt sogar "...wo der Club als insolvent und zur
Versteigerung ausgewiesen ist...". Es ist unschwer zu erkennen,
daß dies falsch ist. Vorrausgesetzt, die Fähigkeit zum richtigen
Lesen ist gegeben.
Die Fakten hinter
dieser Insolvenzgeschichte sind ebenso einfach wie teilweise erschreckend.
Bevor ein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden kann,
muß zunächst ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gestellt werden. Dies ist offensichtlich am 8.6.2010 geschehen. Unter
dem Aktenzeichen 10IN593/10 wurde dies auch vom Amtsgericht Augsburg
auf der amtlichen Seite insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Hier kann jeder die Bekanntmachungen der letzten zwei Wochen einsehen.
Versteigerungskalender.de verdient sein Geld unter anderem damit, Versteigerungsgelegenheiten
aufzuzeigen. Da es in einem Insolvenzverfahren häufig auch zu Versteigerungen
kommt, werden wohl die Informationen der amtlichen Bekanntmachungen
herangezogen. Auf diese Weise dürfte die Club St. Tropez GbR auf
diese Liste gekommen sein. In den Genios Wirtschaftsdatenbanken, die
in der Regel rasch auf Ereignisse reagieren, war heute noch kein entsprechender
Eintrag zu finden.
Ein
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist noch kein Insolvenzverfahren.
Nach dem Antrag und der Prüfung wird entweder ein Insolvenzverfahren
eröffnet oder es wird Mangels Masse abgewiesen. In beiden Fällen
erfolgt eine amtliche Bekanntmachung. Beides ist für die GbR bisher
nicht erfolgt. Am 24.6.2010 erfolgte die Bekanntmachung, daß die
angeordneten Maßnahmen vom 8.6.2010 aufgehoben wurden.
Die
Redaktion hat heute früh mit dem Amtsgericht Augsburg telefoniert.
Ein Insolvenzverfahren ist nicht eröffnet, es ist auch nicht abgelehnt
worden. Die Sache ist erledigt. Warum die Sache erledigt ist, durfte
die freundliche Dame vom Amtsgericht nicht sagen. Sie hat uns auf Nachfrage
allgemein erklärt, wer einen Insolvenzantrag stellen kann. Jeder,
der glaubhaft machen kann eine Forderung zu haben, die nicht bezahlt
werden kann, kann einen solchen Antrag stellen. Und kann ihn natürlich
auch zurücknehmen.
Heute nachmittag haben wir mit dem Betreiber vom Club
St. Tropez telefoniert. Es gibt definitiv kein Insolvenzverfahren.
Er ist ein wenig traurig darüber, wie schnell und leichtfertig
manche Leute negativ über einen Club herziehen.
Ein
ganz neues Licht wirft dies auf Swinger. Potenz leitet sich ab aus dem
lateinischen "la potentia", "das Vermögen, die Fähigkeit".
Demnach wären die Unfähigen impotent.
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